Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1969 - III C 89.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1115
BVerwG, 18.09.1969 - III C 89.68 (https://dejure.org/1969,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1969 - III C 89.68 (https://dejure.org/1969,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1969 - III C 89.68 (https://dejure.org/1969,1115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.09.1969 - III C 23.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1969 - III C 89.68
    Bestätigung von BVerwG III C 23.68 - Urteil vom 4. September 1969.
  • BVerwG, 09.09.1971 - III C 25.68

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1969 - III C 89.68
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. September 1969 - BVerwG III C 25.68 -, auf das Bezug genommen wird, ausgeführt hat, liegt ein Anwendungsfall des § 8 Abs. 2 Nr. 4 b FG (der dem zur Zeit des Erlasses des angefochtenen Urteils geltenden § 8 Abs. 2 Nr. 4 a FG entspricht) nicht vor, wenn die gewährten Entschädigungszahlungen zum Erwerb einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit verwendet worden sind.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dahin erkannt, daß für Wirtschaftsgüter, deren Veräußerer deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger war, die Regelung des § 9 der 7. FeststellungsDV nicht gilt (Urteil vom 18. September 1969 - BVerwG 3 C 89.68 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 11]; Urteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG 3 C 39.70 - [BVerwGE 37, 184]).
  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 39.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Zwar hat der Senat entschieden, daß § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nicht anzuwenden sei, wenn der Erwerber von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen erwarb (Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG III C 89.68 - [Buchholz a.a.O. § 9 der 7. FeststellungsDV Nr. 11]).
  • BVerwG, 16.10.1978 - 3 B 31.78

    Schadensfeststellung an Betriebsvermögen - Betriebsvermögen zweier

    Es ergibt sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, unmittelbar aus dem Gesetz, daß als Nationalitätenvermögen alle Wirtscbaftsgüter anzusehen sind, die sich in einem Vertreibungsgebiet außerhalb des Deutschen Reichs nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 im unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung befanden und die nach der Einbeziehung dieses Gebiets im Sinne des § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV nicht von einem deutschen Veräußerer erworben wurden (vgl. Urteil vom 18. September 1969 - BVerwG 3 C 89.68 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 11]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 41.72
    Die Vorschriften der Verordnung finden auf einen Erwerb im Vertreibungsgebiet außerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 nur dann keine Anwendung, wenn der Erwerber unmittelbar von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volks zugehörigen erworben hat (Urteile vom 18. September 1969 - BVerwG III C 89.68 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 11] und vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - [BVerwGE 37, 184]).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 3 B 12.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Vorschrift des § 9 der 7. FeststellungsDV nur für solche Wirtschaftsgüter nicht gilt, deren Veräußerer deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige waren (Urteil vom 18. September 1969 - BVerwG 3 C 89.68 - Buchholz 427.207 § 9 Nr. 11).
  • BVerwG, 05.06.1973 - III C 25.70

    Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Verlustes von Gegenständen der

    Zu § 9 der 7. FeststellungsDV hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 39.70 - [BVerwGE 37, 184] die in seinem Urteil vom 18. September 1969 - BVerwG III C 89.68 - (Buchholz 427.207 § 9 Nr. 11) vertretene Auffassung bestätigt, daß § 9 nicht anzuwenden sei, wenn der Erwerber den fraglichen Vermögensgegenstand von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen erworben hat.
  • BVerwG, 23.02.1970 - III B 149.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Das ist jedoch für die Anwendung von § 9 der 7. FeststellungsDV erforderlich (vgl. das Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1969 - BVerwG III C 89.68 - [ZLA 1969, 349]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht